EmpCo Umweltaussagen UWG Produkttexte Green Claims Rechtssicherheit

EmpCo-Richtlinie: Was Onlineshops jetzt tun müssen

• Oliver Hamann
EmpCo-Richtlinie: Was Onlineshops jetzt tun müssen

Seit dem 27. September 2026 gelten verschärfte Regeln für Umweltaussagen in Produkttexten. Begriffe wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ können ohne Nachweis abgemahnt werden – auch wenn du sie vom Lieferanten übernommen hast. Bestehende Produkttexte sollten daraufhin geprüft werden. In diesem Artikel erfährst du, welche Aussagen betroffen sind und wie du deinen Bestand prüfst.

Dieser Artikel bietet keine Rechtsberatung. Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Für rechtsverbindliche Auskünfte wende dich bitte an einen Fachanwalt für Wettbewerbsrecht.

Was ist die EmpCo-Richtlinie?

Die EmpCo-Richtlinie – kurz für „Empowering Consumers for the Green Transition“ – ist eine EU-Richtlinie, die Verbraucher vor irreführenden Umweltaussagen schützen soll. Der amtliche Titel: Richtlinie (EU) 2024/825 vom 28. Februar 2024. Sie ändert die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) und die Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU). In Deutschland wurde sie durch das Dritte UWG-Änderungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 43) und ein Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertragsrechts (BGBl. 2026 I Nr. 28) umgesetzt. Beide sind seit dem 27. September 2026 in Kraft.

Was die EmpCo-Richtlinie für Produkttexte bedeutet: Die Verbote

Die EmpCo-Richtlinie erweitert den Anhang zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb um eine Reihe von Per-se-Verboten. Das bedeutet: Diese Handlungen sind ohne Prüfung im Einzelfall verboten – und damit abmahnfähig. Fünf Kategorien betreffen Produkttexte direkt.

Anhang Nr. 4a – Allgemeine Umweltaussagen ohne Nachweis
Allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“, „ökologisch“ oder „grün“ sind nur zulässig, wenn der Händler eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen kann – dafür gelten enge gesetzliche Vorgaben (EU-Umweltzeichen, offiziell anerkannte Typ-I-Umweltzeichen wie der Blaue Engel oder eine nach EU-Recht anerkannte Umwelthöchstleistung). Auch „biologisch abbaubar“ fällt unter diese Regel, sofern die Aussage allgemein bleibt – eine spezifische, zutreffende Angabe mit Norm und Prüfbedingungen ist hingegen keine allgemeine Umweltaussage.

Anhang Nr. 4b – Teilaussagen, die wie Gesamtaussagen wirken
Wenn nur ein Teil des Produkts umweltfreundlich ist, darf die Aussage nicht den Eindruck erwecken, das gesamte Produkt sei es. Beispiel: „mit Recyclingmaterial hergestellt“ ist irreführend, wenn nur die Verpackung recycelt ist, das Produkt selbst aber nicht.

Anhang Nr. 4c – Klimaneutralität auf Kompensationsbasis
Aussagen wie „klimaneutral“, „CO2-neutral“, „klimapositiv“ oder „emissionsneutral“ sind verboten, wenn die Neutralität durch Kompensation erreicht wird – also durch den Kauf von CO2-Zertifikaten. Über eigene Klimaschutzprojekte und Investitionen darfst du weiterhin sachlich informieren – solange nicht der Eindruck entsteht, ein Produkt habe wegen Kompensationsmaßnahmen neutrale oder positive Auswirkungen auf das Klima.

Anhang Nr. 2a – Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierung
Eigene Siegel, Badges oder Icons ohne Zertifizierung durch unabhängige Dritte sind verboten. Erlaubt sind nur Siegel, die von staatlichen Stellen festgesetzt oder durch ein transparentes Zertifizierungssystem mit Überwachung durch Dritte abgesichert sind. Herstellereigene „Eco-Line“-Logos zählen nicht.

Anhang Nr. 23d – Irreführung zu Haltbarkeit und Reparierbarkeit
Per se verboten ist die falsche Behauptung, eine Ware halte unter normalen Bedingungen eine bestimmte Zeit (Nr. 23d lit. d), die Darstellung als reparierbar, wenn sie es nicht ist (lit. e), und das Verschweigen von Einschränkungen bei Fremdzubehör bzw. die falsche Behauptung, nur Originalzubehör funktioniere (lit. g). Unbelegte Haltbarkeitsversprechen sind daneben ein Fall der allgemeinen Irreführung nach § 5 UWG.

Das Gesetz unterscheidet also drei Stufen: per se verbotene Aussagen im Anhang, potenziell irreführende Aussagen im Einzelfall nach § 5 UWG, und konkrete, zutreffende und belegte Angaben, die in der Regel unproblematisch sind. Diese Einteilung ist eine Lesehilfe, keine gesetzliche Systematik. Bei größeren Beständen ist es schwer, alle Beschreibungen von Hand auf solche Formulierungen durchzusehen – die Wort-Prüfung in WawiCreatorSuite markiert auffällige Stellen, die rechtliche Bewertung bleibt beim Händler.

Das Gewährleistungs-Etikett: Neue Pflichtangabe ab 27.09.2026

Neben den Verboten bringt die EmpCo-Richtlinie neue Informationspflichten – zwei verschiedene Instrumente. Erstens die harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht: Pflicht bei Fernabsatzverträgen über Waren mit Verbrauchern, „in hervorgehobener Weise“, das Muster ist in der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 vom 25. September 2025 festgelegt. Zweitens die harmonisierte Kennzeichnung: nur, wenn der Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für die gesamte Ware gewährt und dem Händler diese Information bereitstellt. Wie du die Mitteilung in deinem Shop einbindest, hängt vom Shopsystem ab – lass das im Zweifel rechtlich prüfen.

Abgrenzung zur Green-Claims-Richtlinie

Oft wird die EmpCo-Richtlinie mit der Green-Claims-Richtlinie verwechselt. Die EmpCo-Richtlinie ist seit dem 27. September 2026 geltendes Recht. Die Green-Claims-Richtlinie ist ein EU-Kommissionsvorschlag (Verfahren 2023/0085(COD)), der nicht verabschiedet wurde. Während die EmpCo-Richtlinie bestimmte irreführende Praktiken direkt verbietet, sollte die geplante Green-Claims-Richtlinie zusätzliche Anforderungen an Nachweis und externe Prüfung ausdrücklicher Umweltaussagen schaffen.

Was weiterhin erlaubt ist: Konkrete Aussagen statt allgemeiner Behauptungen

Das Gesetz verbietet nicht Umweltaussagen an sich – es verbietet allgemeine, nicht belegbare Behauptungen. Eine konkrete Aussage wie „100 % der für die Herstellung dieser Verpackungen verwendeten Energie stammen aus erneuerbaren Quellen“ kann zulässig sein, wenn sie zutrifft und nachgewiesen werden kann. Kannst du für ein Produkt eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen, darfst du auch allgemeine Begriffe verwenden – beschränkt auf das, was der Nachweis abdeckt. Die 7-Punkte-Formel für verkaufsstarke Produkttexte zeigt, wie du Features und Nutzen verbindest.

Auffällige FormulierungMögliche Alternative
Umweltfreundlich und klimaneutral produziertZu 80 % aus recyceltem Polyester; Produktion mit Strom aus erneuerbaren Energien
Nachhaltig produziertProduktion mit Strom aus erneuerbaren Energien
Besonders langlebigHerstellergarantie: fünf Jahre

Die Alternativen sind nur zulässig, wenn die Angaben zutreffen und belegt werden können.

Diese Begriffe markiert die Wort-Prüfung in WawiCreatorSuite

Die Wort-Prüfung in WawiCreatorSuite gleicht Produkttexte mit einer Liste von über 1.700 wettbewerbsrechtlich auffälligen Formulierungen ab. Diese Begriffe sind nicht automatisch verboten – die Wort-Prüfung markiert sie als potenziell problematisch, die Bewertung hängt vom Einzelfall ab.

BegriffWarum die Formulierung auffällig sein kann
klimaneutralKann unter Kompensationsverbot fallen; strenge Nachweisanforderungen.
CO2-neutralKann unter das Verbot kompensationsbasierter Klimaaussagen fallen – ein Umweltzeichen hebt dieses Verbot nicht auf.
umweltfreundlichStrenge Nachweisanforderungen (anerkannte hervorragende Umweltleistung).
nachhaltigWeiter Begriff, der Umwelt- oder andere Nachhaltigkeitseigenschaften suggerieren kann; ohne Konkretisierung und Nachweis problematisch.
ökologischStrenge Nachweisanforderungen; im Bio-Recht Sachangabe.
biologisch abbaubarAls allgemeine Aussage problematisch; zulässig nur spezifisch und zutreffend (z. B. mit Norm und Bedingungen).
hält ein Leben langWeitreichendes Haltbarkeitsversprechen – per se verboten, wenn es nicht zutrifft; unbelegt zudem irreführungsgefährdet.
nachhaltig verpacktKann irreführend wirken, wenn Reichweite unklar bleibt.

EmpCo-Checkliste für Onlineshops

  • Produktbeschreibungen auf allgemeine Umweltaussagen prüfen.
  • Klimaneutralitäts- und Kompensationsaussagen kontrollieren.
  • Eigene Nachhaltigkeitssiegel und Badges überprüfen.
  • Aussagen zur Haltbarkeit und Reparierbarkeit prüfen.
  • Auffällige Formulierungen konkretisieren und Nachweise sichern.
  • Auch Titel, Kurzbeschreibung und Meta-Description einbeziehen.

So prüfst du deinen Produktbestand

Die Wort-Prüfung arbeitet in zwei Schritten. Schritt 1 ist in der FREE-Version enthalten: Du öffnest einen Produkttext, startest die Prüfung – und die Software markiert automatisch alle auffälligen Stellen rot. Zu jeder Markierung siehst du eine Begründung. Die Wort-Prüfung selbst verbraucht keine Wörter aus deinem Kontingent. Entscheidest du dich für eine KI-Umformulierung, wird dafür ein Drittel der an die KI übermittelten Wörter angerechnet.

Grenzen: Die Prüfung läuft je Einzeltext – kein automatischer Massen-Scan. Du wählst gezielt aus, welcher Text geprüft werden soll. Die Prüfung erfasst Langbeschreibungen, Kategorie-Beschreibungen und Blogartikel – nicht Produkttitel oder Meta-Descriptions – auch diese Felder können wettbewerbsrechtlich relevant sein. Die Wort-Prüfung ist ein Werkzeug – kein Ersatz für rechtliche Beratung. Wie du KI-generierte Texte rechtssicher erstellst, zeigt unser Leitfaden zur DSGVO-konformen Nutzung; alle SEO-Grundlagen für deinen JTL-Shop stehen im kompletten Leitfaden.

Häufige Fragen

Seit wann gilt die EmpCo-Richtlinie in Deutschland?

Seit dem 27. September 2026. An diesem Tag traten die neuen Paragrafen im UWG in Kraft, die allgemeine Umweltaussagen, Klimaneutralitäts-Behauptungen und neue Anforderungen an Aussagen zur Haltbarkeit und Reparierbarkeit enthalten. Eine Übergangs- oder Aufbrauchfrist sieht das Gesetz nicht vor.

Welche Umweltaussagen sind jetzt verboten?

Allgemeine Begriffe wie „klimaneutral“ (wenn auf Kompensation beruhend), „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „ökologisch“ sind problematisch, wenn keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen werden kann. Konkrete Aussagen wie „Gehäuse zu 80 % aus recyceltem Kunststoff“ senken das Risiko deutlich.

Muss ich alle Produkttexte im Shop ändern?

Nein, nur die betroffenen. Produkttexte ohne Umweltaussagen, Haltbarkeitsversprechen oder eigene Siegel sind nicht betroffen. Die Wort-Prüfung hilft dir, gezielt kritische Stellen zu finden. Neben rechtlichen Risiken gibt es 12 häufige SEO-Fehler.

Fazit: Auffällige Umweltaussagen frühzeitig erkennen

Die EmpCo-Richtlinie hat die Spielregeln verändert. Wer allgemeine Umweltaussagen durch konkrete Tatsachen ersetzt, senkt das Risiko deutlich. Die Wort-Prüfung markiert auffällige Stellen als Frühwarnsystem.

Problematische Formulierungen schneller erkennen.
Prüfe deine Produkttexte mit der Wort-Prüfung von WawiCreatorSuite: Auffällige Begriffe werden markiert – inklusive Begründung. So erkennst du mögliche Risiken früher und entscheidest selbst, welche Texte du überarbeitest.
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